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Allgemeine Nutzungsbedingungen der sich aus dem Gesellschaftsvertrag
der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH ergebenen Wohnnutzrechten.
Version 02/2008

Begriffsbestimmung:

HNP Hotel Neue Post
HNP-GmbH Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH,
Eigentümerin des HNP
Beirat: Kontrollorgan der stillen Gesellschaft
Bestehend aus dem Geschäftsführer der HNP GmbH, den Gesellschaftern der HNP GmbH und bis zu drei stillen Gesellschaftern
Gesellschafter Stiller Gesellschafter der HNP GmbH
HNP - Club
Clubmitglied
Die stillen Gesellschafter der HNP GmbH, die Wohnnutzrechte besitzen und statutengemäß nutzen; die bis zu einem entsprechenden Stichtag (spätestens dem Tag der Ausübung der Wohnnutzrechts oder der Verfügung über dieses) alle Auflagen der ANB, insbesondere die rechtzeitige Bezahlung der anteiligen Betriebskosten, erfüllt haben.
Betriebskosten Die vollen Erhaltungskosten: inkl. Personal-, Heizungs-, Strom- und Wasserkosten, jährliche Managementgebühren und Instandhaltekosten.

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten jeweils in der aktuellen Version. Die ANB werden von der Geschäftsführung der HNP-GmbH ausgearbeitet und aktuell gehalten. Die jeweils gültige Version wird bei der jährlichen Generalversammlung den stillen Gesellschaftern der HNP-GmbH zur Begutachtung vorgelegt.

  1. Wohnnutzrecht
    1.1. Ein Wohnnutzrecht ist das Recht, ein verfügbares Hotelapartment einer bestimmten Kategorie in einer bestimmten, mit einer Wochennummer bezeichneten Woche eines jeden Jahres nach den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen der HNP-GmbH (ANB) zu bewohnen oder bewohnen zu lassen, und zwar auf Dauer des Bestehens der stillen Gesellschaft.
    1.2. Diese Wochennummer ergibt sich aus dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten HNP-Wochenkalender. Sie stimmt nicht notwendigerweise mit der Kalenderwochennummer überein. Es können mehrere Wohnnutzrecht erworben werden.
    1.3. Die Kategorie und die Wochennummer der Wohnnutzrechte werden im Zeichnungsschein der HNP-GmbH in Art und Umfang definiert.
    1.4. Das Wohnnutzrecht ergibt sich aus der stillen Beteiligung an der HNP-GmbH. Es ist unteilbar mit der stillen Beteiligung an der HNP-GmbH verbunden
    1.5. Ein Wohnnutzrecht kann nur ungeteilt von einer natürlichen oder juristischen Person ausgeübt werden.
    1.6. Nur Gesellschafter der HNP-GmbH sind Inhaber von Wohnnutzrechten im Hotel Neue Post.
    1.7. Nur ordentliche Gesellschafter haben das ausschließliche Verfügungsrecht über die Wohnnutzrechte, insbesondere auch das Recht, diese selber zu nutzten, zu vermieten oder durch Dritte unentgeltlich nutzen zu lassen. Eine gewerbliche Nutzung, sowie eine Verpfändung ist nicht gestattet.
    1.8. Die HNP hat Verträge mit internationalen Tauschpools die den Tausch von Wohnrechten auf verschiedene Rechtsbasen ermöglichen. Die damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere den Clubmitgliedsbeitrag und die Tauschgebühren, schuldet nicht die HNP-GmbH, sondern das jeweilige Clubmitglied selbst. Die HNP-GmbH kann den Tauschpool ändern, sofern dies notwendig oder zweckmäßig erscheint.
    1.9. Die Nutzung eines Wohnnutzrechtes setzt die vollständige Bezahlung der Betriebs- und Nebenkosten voraus.
  2. Rechte der ordentlichen Gesellschafter
    Die Rechte der Ordentlichen Gesellschafter er sind insbesondere:
    2.1. Die rechtlich ungestörte Nutzung der Wohnnutzrechte; insbesondere auch das Recht, diese zu tauschen, oder durch Dritte unentgeltlich nutzen zu lassen. Eine gewerbliche Nutzung, sowie eine Verpfändung ist nicht gestattet.
    2.2. Die Wohnnutzrechte für mehrere Jahre intern zu deponieren
    2.3. Am HNP-Punktesystem teilzunehmen
    2.4. Die Wohnnutzrechte in einem internationalem Tauschpool, der einen gültigen Vertrag mit der HNP-GmbH hat, zu deponieren. Hierfür gelten die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Tauschpools
    2.5. Zusatzzeiten nutzen (Gesellschafterwochen)
    Ein Gesellschafter hat bis auf Widerruf das Recht, für jeweils eine eigene Woche,. zusätzliche freie Räumlichkeiten des HNP, bis maximal eine Woche pro Wohnnutzrecht, gegen Bezahlung der jeweiligen Betriebskosten persönlich zu nutzen. Diese Nutzung setzt das Vorhandensein von freien Kapazitäten voraus. Sollten keine freien Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen, erlischt dieses Recht automatisch. Die Zuteilung freier Kapazitäten erfolgt durch die HNP-GmbH.
    2.6. Das aktive und passive Wahlrecht von Beiratmitgliedern der stillen Gesellschaft
  3. Pflichten der Gesellschafter
    3.1. Die Einhaltung der vorliegenden ANB
    3.2. Die rechtzeitige Bezahlung der Betriebskosten.
    Die Ausübung sämtlicher sich aus der Beteiligung ergebenden Nutzungsrechte setzten die rechtzeitige und vollständige Bezahlung der sich aus der Beteiligung ergebenen, kompletten Betriebskosten, inklusive eventueller Zinsen, Spesen und Sonderposten voraus.
  4. Ausschluss vom Wohnnutzrecht
    4.1. Das Wohnnutzrecht des jeweiligen Jahres verfällt zu Gunsten der HNP-GmbH, wenn der Gesellschafter mit der Bezahlung der Betriebskosten mehr als zwei Monate nach Fälligkeit in Verzug gerät, die Forderung bleibt aufrecht.
    4.2. Das gesamte Wohnnutzrecht verfällt, wenn die Summe der aufgelaufenen Betriebskosten, inklusive Zinsen, Spesen und sonstige sich daraus ergebenden Aufwendungen, die Höhe des Nennwertes des Zeichnungsscheines übersteigen. Die ausstehenden Betriebskosten werden gegen das Beteiligungskapital gegengerechnet.
    4.3. Das Wohnnutzrecht verfällt, wenn den übrigen Gesellschaftern das Wohnnutzrecht durch das rücksichtslose und anstößige Verhalten, durch einen erheblichen nachteiligen Gebrauch oder durch wiederholte Verletzung der ANB und der Hausordnung nicht mehr zugemutet werden kann. Dieses gilt insbesondere auch, wenn dieses nachteilige Verhalten von durch den Gesellschafter berechtigte Personen erbracht wird. Ein vom Wohnrecht ausgeschlossener Gesellschafter bleibt für den durch dieses Verhalten entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
    4.4. Die Ausschließung erfolgt durch Beschluß der Geschäftsleitung der HNP-GmbH. Gegen die Ausschließung kann der Gesellschafter innerhalb einer Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Die Frist beginnt 3 Tage nach Absendung des Ausschließungsbeschlusses an die letzte bekannte Anschrift des Clubmitgliedes. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, wahrend des Einspruchsverfahrens ruhen die Rechte des Gesellschafters..
    4.5. Durch den Ausschluss vom Wohnnutzungsrecht entsteht dem Gesellschafter kein Schadenersatzanspruch oder ein Anspruch auf eine Ersatzwoche.
  5. Interne Deponierung
    5.1. Ein Interne Deponierung ist die Möglichkeit eines ordentlichen Gesellschafter, seine Wohnnutzrechte zu einem anderen, als in dem Zeichnungsschein bezeichneten Zeitraum zu nutzen.
    5.2. Der Gesellschafter kann bis maximal drei Jahre seine Wohnnutzrechte an die HNP-Gmbh abtreten = intern Deponieren. Darüber hinausgehende sowie ungenutzte Deponierungen verfallen zugunsten der HNP-GmbH.
    5.3. Eine interne Deponierung muss mindestens 9 Monate vor dem Nutzungszeitraum erfolgen. Nachträgliche Deponierungen müssen von der HNP-GmbH nicht mehr akzeptiert werden.
    5.4. Eine Deponierung wird erst durch die Bestätigung der HNP-GmbH gültig. Interne Deponierungen können im HNP zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Ein Recht, eine oder mehrere, deponierte Wohnnutzrechte en bloc oder zu einem bestimmten Zeitraum zu nutzen, besteht nicht. Die HNP-GmbH wird sich aber bemühen, den Wünsche der ordentlichen Gesellschafter zu entsprechen.
  6. Das HNP-Punktesystem
    6.1. Intern deponierte Wohnnutzrechte können mit dem HNP-Punktesystem bewertet werden. Dadurch können sowohl Saisonunterschiede als auch Kategorieunterschiede ausgeglichen werden. Ein Tausch von intern deponierten Wohnnutzrechten kann auf Basis des HNP-Punktesystems erfolgen.
    6.2. .Die Punktewerte eines Wohnnutzrechtes ergeben sich aus der im Zeichnungsschein definierten Kategorie und dem Nutzungsgrad des Zeitraumes eines Jahres. Die entsprechende Punktewerttabelle wird von der HNP-GmbH regelmäßig veröffentlicht.
    6.3. Wenn ein Gesellschafter seine Wohnnutzrechte intern deponiert, kann er das gegen Punktegutschrift tun. Um die volle Punktegutschrift zu bekommen, muss dies spätestens 270 (zweihundertsiebzig) Tage (=Stichtag) vor dem registrierten Nutzungszeitraum erfolgen.
    Bei nach dem Stichtag erfolgten Deponierungen, verringert sich die Punktegutschrift vom Stichtag weg, über einen Zeitraum von 210 Tagen, linear gegen Null. Bei Deponierungen innerhalb von 60 (sechzig) Tage vor Beginn des Nutzungszeitraum, muss keine Punktegutschrift mehr erfolgen. Die HNP-GmbH kann nach freiem Ermessen, Punktegutschriften durchführen.
    6.4. Punkteguthaben können gegen verfügbare Wohnnutzrechte getauscht werden.
    6.5. Die detaillierte Umsetzung erfolgt nach den "Regeln des HNP-Punktesystems"
  7. Betriebskosten, Jahresrechnung
    7.1. Die Betriebskosten werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes festgesetzt der von der Geschäftsleitung der HNP-GmbH aufgestellt wird. Dabei ist von den mutmaßlichen Kosten für die laufende Unterhaltung und der Instandhaltung auszugehen. Bei der Generalversammlung werden diese Kosten bekannt gegeben.
    7.2. Die Betriebskosten eines Kalenderjahres werden von den Gesellschafter geschuldet, die in dem betreffenden Jahr die Berechtigung zur Nutzung ihres Wohnnutzrechtes haben, d h, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Woche Gesellschafter der HNP-GmbH sind. Gesellschafter, die ihre Betriebskosten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nicht rechtzeitig bezahlen, sind von der Nutzung ihres Wohnnutzrechtes ausgeschlossen.
    7.3. Die Betriebskosten sind jeweils prompt nach Rechnungslegung, spätestens aber 320 (dreihundertzwanzig) Tage vor dem im Zeichnungsschein bezeichneten Nutzungszeitraumbeginn fällig.
    7.4. Die HNP wird spätestens zwölf Monate vor dem im Zeichnungsschein bezeichneten Nutzungszeitraum die Betriebskosten-Vorausrechnung verschicken und im Bedarfsfall, acht Wochen nach Rechnungsdatum einmal, kostenpflichtig (mit Zinsen und Spesen) an die Zahlung erinnern.
    7.5. Die Zustellung der Rechnungen und Mahnungen muss nicht nachgewiesen werden.
    7.6. Gesellschafter, die Ihre Betriebskosten und Beiträge nicht vollständig (inkl. Zinsen und Spesen) oder nicht rechtzeitig entrichtet haben, oder deren Adressen wegen Unzustellbarkeit der Post nicht ermittelt werden können, oder die Einschreiben nicht bei der Post abholen und ähnliches, verlieren für das angeforderte Kalenderjahr und auch für die nachfolgenden Jahre sämtliche Nutzrechte, insbesondere auch die Tausch- und Deponierungsmöglichkeiten. Das Wohnnutzrecht verfällt unentgeltlich und uneingeschränkt an die HNP-GmbH. Ein Ersatzanspruch für den Gesellschafter entsteht daraus nicht.
    7.7. Bei nicht rechtzeitig eingehende Zahlungen (nach dem Stichtag) werden diese auf die geschuldeten Beitrage oder auf das nächste Kalenderjahr, nach Wahl der HNP-GmbH verrechnet. Das Nutzungsrecht des Gesellschafters für das angeforderte Kalenderjahr lebt dadurch nicht wieder auf.
    7.8. Werden die Wohnnutzrechte mehrere Jahre im voraus deponiert, sind die entsprechenden Betriebskosten hierfür sofort fällig. Die in diesem Zeitraum anfallenden Beiträge sind dann jeweils auf Basis des aktuellen Jahres im Voraus zu bezahlen.
  8. Gerichtsstand
    Bei Streitigkeiten in Vereinsangelegenheiten zwischen der HNP-GmbH und Clubmitgliedern wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht der Stadt Wien vereinbart, sofern nicht durch das Konsumentenschutzgesetz ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
    Es gilt in solchen Streitigkeiten österreichisches Recht.
    Es gilt die salvatorische Klausel.

 


Vers 2. Sep. 2008


02.09.2008

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