| Begriffsbestimmung:
| HNP |
Hotel Neue Post |
| HNP-GmbH |
Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH,
Eigentümerin des HNP |
| Beirat: |
Kontrollorgan der stillen Gesellschaft
Bestehend aus dem Geschäftsführer der HNP GmbH, den
Gesellschaftern der HNP GmbH und bis zu drei stillen Gesellschaftern |
| Gesellschafter |
Stiller Gesellschafter der HNP GmbH |
HNP - Club
Clubmitglied |
Die stillen Gesellschafter der HNP GmbH, die Wohnnutzrechte
besitzen und statutengemäß nutzen; die bis zu einem
entsprechenden Stichtag (spätestens dem Tag der Ausübung
der Wohnnutzrechts oder der Verfügung über dieses) alle
Auflagen der ANB, insbesondere die rechtzeitige Bezahlung der
anteiligen Betriebskosten, erfüllt haben. |
| Betriebskosten |
Die vollen Erhaltungskosten: inkl. Personal-, Heizungs-, Strom-
und Wasserkosten, jährliche Managementgebühren und Instandhaltekosten. |
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten jeweils
in der aktuellen Version. Die ANB werden von der Geschäftsführung
der HNP-GmbH ausgearbeitet und aktuell gehalten. Die jeweils gültige
Version wird bei der jährlichen Generalversammlung den stillen
Gesellschaftern der HNP-GmbH zur Begutachtung vorgelegt.
- Wohnnutzrecht
1.1. Ein Wohnnutzrecht ist das Recht, ein verfügbares Hotelapartment
einer bestimmten Kategorie in einer bestimmten, mit einer Wochennummer
bezeichneten Woche eines jeden Jahres nach den vorliegenden Allgemeinen
Nutzungsbedingungen der HNP-GmbH (ANB) zu bewohnen oder bewohnen
zu lassen, und zwar auf Dauer des Bestehens der stillen Gesellschaft.
1.2. Diese Wochennummer ergibt sich aus dem als Anlage zu dieser
Satzung beigefügten HNP-Wochenkalender. Sie stimmt nicht notwendigerweise
mit der Kalenderwochennummer überein. Es können mehrere
Wohnnutzrecht erworben werden.
1.3. Die Kategorie und die Wochennummer der Wohnnutzrechte werden
im Zeichnungsschein der HNP-GmbH in Art und Umfang definiert.
1.4. Das Wohnnutzrecht ergibt sich aus der stillen Beteiligung an
der HNP-GmbH. Es ist unteilbar mit der stillen Beteiligung an der
HNP-GmbH verbunden
1.5. Ein Wohnnutzrecht kann nur ungeteilt von einer natürlichen
oder juristischen Person ausgeübt werden.
1.6. Nur Gesellschafter der HNP-GmbH sind Inhaber von Wohnnutzrechten
im Hotel Neue Post.
1.7. Nur ordentliche Gesellschafter haben das ausschließliche
Verfügungsrecht über die Wohnnutzrechte, insbesondere
auch das Recht, diese selber zu nutzten, zu vermieten oder durch
Dritte unentgeltlich nutzen zu lassen. Eine gewerbliche Nutzung,
sowie eine Verpfändung ist nicht gestattet.
1.8. Die HNP hat Verträge mit internationalen Tauschpools die
den Tausch von Wohnrechten auf verschiedene Rechtsbasen ermöglichen.
Die damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere den Clubmitgliedsbeitrag
und die Tauschgebühren, schuldet nicht die HNP-GmbH, sondern
das jeweilige Clubmitglied selbst. Die HNP-GmbH kann den Tauschpool
ändern, sofern dies notwendig oder zweckmäßig erscheint.
1.9. Die Nutzung eines Wohnnutzrechtes setzt die vollständige
Bezahlung der Betriebs- und Nebenkosten voraus.
- Rechte der ordentlichen Gesellschafter
Die Rechte der Ordentlichen Gesellschafter er sind insbesondere:
2.1. Die rechtlich ungestörte Nutzung der Wohnnutzrechte; insbesondere
auch das Recht, diese zu tauschen, oder durch Dritte unentgeltlich
nutzen zu lassen. Eine gewerbliche Nutzung, sowie eine Verpfändung
ist nicht gestattet.
2.2. Die Wohnnutzrechte für mehrere Jahre intern zu deponieren
2.3. Am HNP-Punktesystem teilzunehmen
2.4. Die Wohnnutzrechte in einem internationalem Tauschpool, der
einen gültigen Vertrag mit der HNP-GmbH hat, zu deponieren.
Hierfür gelten die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen
Tauschpools
2.5. Zusatzzeiten nutzen (Gesellschafterwochen)
Ein Gesellschafter hat bis auf Widerruf das Recht, für jeweils
eine eigene Woche,. zusätzliche freie Räumlichkeiten des
HNP, bis maximal eine Woche pro Wohnnutzrecht, gegen Bezahlung der
jeweiligen Betriebskosten persönlich zu nutzen. Diese Nutzung
setzt das Vorhandensein von freien Kapazitäten voraus. Sollten
keine freien Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen, erlischt
dieses Recht automatisch. Die Zuteilung freier Kapazitäten
erfolgt durch die HNP-GmbH.
2.6. Das aktive und passive Wahlrecht von Beiratmitgliedern der
stillen Gesellschaft
- Pflichten der Gesellschafter
3.1. Die Einhaltung der vorliegenden ANB
3.2. Die rechtzeitige Bezahlung der Betriebskosten.
Die Ausübung sämtlicher sich aus der Beteiligung ergebenden
Nutzungsrechte setzten die rechtzeitige und vollständige Bezahlung
der sich aus der Beteiligung ergebenen, kompletten Betriebskosten,
inklusive eventueller Zinsen, Spesen und Sonderposten voraus.
- Ausschluss vom Wohnnutzrecht
4.1. Das Wohnnutzrecht des jeweiligen Jahres verfällt zu Gunsten
der HNP-GmbH, wenn der Gesellschafter mit der Bezahlung der Betriebskosten
mehr als zwei Monate nach Fälligkeit in Verzug gerät,
die Forderung bleibt aufrecht.
4.2. Das gesamte Wohnnutzrecht verfällt, wenn die Summe der
aufgelaufenen Betriebskosten, inklusive Zinsen, Spesen und sonstige
sich daraus ergebenden Aufwendungen, die Höhe des Nennwertes
des Zeichnungsscheines übersteigen. Die ausstehenden Betriebskosten
werden gegen das Beteiligungskapital gegengerechnet.
4.3. Das Wohnnutzrecht verfällt, wenn den übrigen Gesellschaftern
das Wohnnutzrecht durch das rücksichtslose und anstößige
Verhalten, durch einen erheblichen nachteiligen Gebrauch oder durch
wiederholte Verletzung der ANB und der Hausordnung nicht mehr zugemutet
werden kann. Dieses gilt insbesondere auch, wenn dieses nachteilige
Verhalten von durch den Gesellschafter berechtigte Personen erbracht
wird. Ein vom Wohnrecht ausgeschlossener Gesellschafter bleibt für
den durch dieses Verhalten entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
4.4. Die Ausschließung erfolgt durch Beschluß der Geschäftsleitung
der HNP-GmbH. Gegen die Ausschließung kann der Gesellschafter
innerhalb einer Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Die Frist
beginnt 3 Tage nach Absendung des Ausschließungsbeschlusses
an die letzte bekannte Anschrift des Clubmitgliedes. Der Einspruch
hat keine aufschiebende Wirkung, wahrend des Einspruchsverfahrens
ruhen die Rechte des Gesellschafters..
4.5. Durch den Ausschluss vom Wohnnutzungsrecht entsteht dem Gesellschafter
kein Schadenersatzanspruch oder ein Anspruch auf eine Ersatzwoche.
- Interne Deponierung
5.1. Ein Interne Deponierung ist die Möglichkeit eines ordentlichen
Gesellschafter, seine Wohnnutzrechte zu einem anderen, als in dem
Zeichnungsschein bezeichneten Zeitraum zu nutzen.
5.2. Der Gesellschafter kann bis maximal drei Jahre seine Wohnnutzrechte
an die HNP-Gmbh abtreten = intern Deponieren. Darüber hinausgehende
sowie ungenutzte Deponierungen verfallen zugunsten der HNP-GmbH.
5.3. Eine interne Deponierung muss mindestens 9 Monate vor dem Nutzungszeitraum
erfolgen. Nachträgliche Deponierungen müssen von der HNP-GmbH
nicht mehr akzeptiert werden.
5.4. Eine Deponierung wird erst durch die Bestätigung der HNP-GmbH
gültig. Interne Deponierungen können im HNP zu einem späteren
Zeitpunkt genutzt werden. Ein Recht, eine oder mehrere, deponierte
Wohnnutzrechte en bloc oder zu einem bestimmten Zeitraum zu nutzen,
besteht nicht. Die HNP-GmbH wird sich aber bemühen, den Wünsche
der ordentlichen Gesellschafter zu entsprechen.
- Das HNP-Punktesystem
6.1. Intern deponierte Wohnnutzrechte können mit dem HNP-Punktesystem
bewertet werden. Dadurch können sowohl Saisonunterschiede als
auch Kategorieunterschiede ausgeglichen werden. Ein Tausch von intern
deponierten Wohnnutzrechten kann auf Basis des HNP-Punktesystems
erfolgen.
6.2. .Die Punktewerte eines Wohnnutzrechtes ergeben sich aus der
im Zeichnungsschein definierten Kategorie und dem Nutzungsgrad des
Zeitraumes eines Jahres. Die entsprechende Punktewerttabelle wird
von der HNP-GmbH regelmäßig veröffentlicht.
6.3. Wenn ein Gesellschafter seine Wohnnutzrechte intern deponiert,
kann er das gegen Punktegutschrift tun. Um die volle Punktegutschrift
zu bekommen, muss dies spätestens 270 (zweihundertsiebzig)
Tage (=Stichtag) vor dem registrierten Nutzungszeitraum erfolgen.
Bei nach dem Stichtag erfolgten Deponierungen, verringert sich die
Punktegutschrift vom Stichtag weg, über einen Zeitraum von
210 Tagen, linear gegen Null. Bei Deponierungen innerhalb von 60
(sechzig) Tage vor Beginn des Nutzungszeitraum, muss keine Punktegutschrift
mehr erfolgen. Die HNP-GmbH kann nach freiem Ermessen, Punktegutschriften
durchführen.
6.4. Punkteguthaben können gegen verfügbare Wohnnutzrechte
getauscht werden.
6.5. Die detaillierte Umsetzung erfolgt nach den "Regeln des
HNP-Punktesystems"
- Betriebskosten, Jahresrechnung
7.1. Die Betriebskosten werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes
festgesetzt der von der Geschäftsleitung der HNP-GmbH aufgestellt
wird. Dabei ist von den mutmaßlichen Kosten für die laufende
Unterhaltung und der Instandhaltung auszugehen. Bei der Generalversammlung
werden diese Kosten bekannt gegeben.
7.2. Die Betriebskosten eines Kalenderjahres werden von den Gesellschafter
geschuldet, die in dem betreffenden Jahr die Berechtigung zur Nutzung
ihres Wohnnutzrechtes haben, d h, die zum Zeitpunkt der jeweiligen
Woche Gesellschafter der HNP-GmbH sind. Gesellschafter, die ihre
Betriebskosten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nicht
rechtzeitig bezahlen, sind von der Nutzung ihres Wohnnutzrechtes
ausgeschlossen.
7.3. Die Betriebskosten sind jeweils prompt nach Rechnungslegung,
spätestens aber 320 (dreihundertzwanzig) Tage vor dem im Zeichnungsschein
bezeichneten Nutzungszeitraumbeginn fällig.
7.4. Die HNP wird spätestens zwölf Monate vor dem im Zeichnungsschein
bezeichneten Nutzungszeitraum die Betriebskosten-Vorausrechnung
verschicken und im Bedarfsfall, acht Wochen nach Rechnungsdatum
einmal, kostenpflichtig (mit Zinsen und Spesen) an die Zahlung erinnern.
7.5. Die Zustellung der Rechnungen und Mahnungen muss nicht nachgewiesen
werden.
7.6. Gesellschafter, die Ihre Betriebskosten und Beiträge nicht
vollständig (inkl. Zinsen und Spesen) oder nicht rechtzeitig
entrichtet haben, oder deren Adressen wegen Unzustellbarkeit der
Post nicht ermittelt werden können, oder die Einschreiben nicht
bei der Post abholen und ähnliches, verlieren für das
angeforderte Kalenderjahr und auch für die nachfolgenden Jahre
sämtliche Nutzrechte, insbesondere auch die Tausch- und Deponierungsmöglichkeiten.
Das Wohnnutzrecht verfällt unentgeltlich und uneingeschränkt
an die HNP-GmbH. Ein Ersatzanspruch für den Gesellschafter
entsteht daraus nicht.
7.7. Bei nicht rechtzeitig eingehende Zahlungen (nach dem Stichtag)
werden diese auf die geschuldeten Beitrage oder auf das nächste
Kalenderjahr, nach Wahl der HNP-GmbH verrechnet. Das Nutzungsrecht
des Gesellschafters für das angeforderte Kalenderjahr lebt
dadurch nicht wieder auf.
7.8. Werden die Wohnnutzrechte mehrere Jahre im voraus deponiert,
sind die entsprechenden Betriebskosten hierfür sofort fällig.
Die in diesem Zeitraum anfallenden Beiträge sind dann jeweils
auf Basis des aktuellen Jahres im Voraus zu bezahlen.
- Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten in Vereinsangelegenheiten zwischen der HNP-GmbH
und Clubmitgliedern wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht
der Stadt Wien vereinbart, sofern nicht durch das Konsumentenschutzgesetz
ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
Es gilt in solchen Streitigkeiten österreichisches Recht.
Es gilt die salvatorische Klausel.
Vers 2. Sep. 2008
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